Hinweisgeberschutzgesetz

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (Link BMJ) soll der Schutz hinweisgebender Personen und sonstiger von einer Meldung betroffener Personen gestärkt  werden. Durch die rechtliche Grundlage soll sichergestellt werden, dass ihnen im Rahmen der Vorgaben dieses Gesetzes keine Benachteiligungen drohen. Bei Kenntnis von Rechtsverstößen, geraten Beschäftigte und Angehörige nicht selten in einen inneren Konflikt. Aus Angst vor negativen Folgemaßnahmen werden dann mögliche Rechtsverstöße nicht aufgedeckt. Dem soll das Hinweisgeberschutzgesetz entgegenwirken. 
Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Compliance-Regeln hat für uns im DRK höchste Priorität. Hierzu ist im DRK Ortsverein Dülmen e.V. ein Hinweisgebersystem eingerichtet, das den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes entspricht.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren

Information zum Umgang mit Compliance- Verstößen (PDF),
sowie in den
Information zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Hinweisgebenden (PDF)

Stand: März 2024